DATEV hilft Steuerberatern bei Unterstützung des Mittelstands in der Krise
Umfangreiche Leistungen für Liquiditätssicherung und Lohn
DATEV bietet Lösungen für ...
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Umfangreiche Leistungen für Liquiditätssicherung und Lohn
Nürnberg, 17. April 2020: Während die Steuerberater 37 Prozent ihrer betreuten Unternehmen als durch Corona grundsätzlich insolvenzgefährdet einstufen, sinkt diese Gefährdungslage deutlich auf 7 Prozent, wenn die von Bund und Ländern beschlossenen Unterstützungsleistungen in die Beurteilung eingeschlossen werden. Dies sind Ergebnisse aus einer aktuell laufenden wöchentlichen Befragung unter den Mitgliedern der DATEV eG, der Genossenschaft für die steuerberatenden Berufe. Dabei ist der Berufstand der Steuerberater in Zeiten von Corona mehr denn je zentrale Anlaufstelle vieler mittelständischer Unternehmen, um den Auswirkungen der Krise zu begegnen. Ob Kurzarbeit, Liquidität oder staatliche Unterstützungsleistungen, die Berater stehen mit Rat und Tat den Unternehmen zur Seite.
Als genossenschaftlich organisierter IT-Dienstleister des Berufsstands der Steuerberater unterstützt DATEV ihre Mitglieder und deren Mandanten auf vielfältige Weise in dieser Krise. Zentrale Anlaufstelle sind dabei verschiedene zielgruppenspezifische, kontinuierlich aktualisierte Internet-Seiten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmer. Diese Seiten informieren einerseits über die aktuellen gesetzlichen Änderungen, andererseits über die konkreten Unterstützungsangebote der Genossenschaft. Außerdem fördert das Unternehmen ganz im Geiste der genossenschaftlichen Gemeinschaft den kollegialen Wissens- und Erfahrungsaustausch. Dafür hat DATEV ihren Mitgliedern nun eine Online-Plattform eingerichtet: Die DATEV-Kooperationskanzleien bieten regelmäßig die kostenlose Sprechstunde „Von Berater zu Berater“ per Videokonferenz an. Dort werden etwa Fragen rund um Fördermittel, den Umgang mit Behörden oder die Kanzleisteuerung im Homeoffice diskutiert.
Außerdem werden die neuen gesetzlichen Regelungen in den DATEV-Programmen wie gewohnt zeitnah eingepflegt. Ganz aktuell betrifft dies beispielsweise die zum 13.3. beschlossene und am 27.3. veröffentlichte (am 1.4. nochmals aktualisierte) Verordnung zum Kurzarbeitergeld, die mittlerweile in den Lohn-Programmen (Lohn und Gehalt sowie LODAS) eingepflegt wurde. Die entsprechenden Anträge sind nun auch rückwirkend für März in den Anwendungen enthalten.
Für viele mittelständische Unternehmen ist die Sicherung der Liquidität aktuell von existenzieller Bedeutung. DATEV stellt ihren Mitgliedern umfassende Informationen und Hilfsmittel bereit, damit sie die Unternehmen bestmöglich unterstützen können. Das Unterstützungspaket umfasst beispielsweise eine Checkliste mit allen vorhandenen Lösungen und Tools zum Thema Liquidität sowie einen thematisch passenden Leitfaden. Der Berater bekommt damit einen roten Faden für eine umfassende Liquiditätsberatung an die Hand. Ergänzt wird das Angebot um Lernvideos und Online-Seminare rund um Liquidität und Planungsrechnung, die eigens für die Anforderungen der Corona-Krise neu konzipiert wurden.
Till Stüve
Telefon +49 911 319-51223
till.stueve@datev.de
Twitter: DATEV_Sprecher
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