Corona-Krise
Maßnahmen zur kurzfristigen Reduzierung der Auszahlungen
Vor allem das Kurzarbeitergeld und die Herabsetzung bzw. Stundung von Steuer-Vorauszahlungen verbessert unmittelbar die Liquiditätslage des Unternehmens.
DATEV bietet Lösungen für ...
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Vor allem das Kurzarbeitergeld und die Herabsetzung bzw. Stundung von Steuer-Vorauszahlungen verbessert unmittelbar die Liquiditätslage des Unternehmens.
Hier finden Sie weiterführende Informationen und DATEV-Unterstützungsangebote zur Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen und Steuer-Stundungen.
Die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer haben Formulare veröffentlicht, mit Hilfe derer Erleichterungen in Bezug auf Steuervorauszahlungen oder aber auch Stundungen und ggf. weitere Erleichterungen beantragt werden können.
Unabhängig davon können Sie Herabsetzungen wie bisher auch elektronisch beantragen (bei Corona-Bezug mit entsprechender Begründung wie bspw. „Infolge der Auswirkungen des Corona-Virus“). Die Vorgehensweise finden Sie in Dokument 1001839 Elektronischer Anpassungsantrag Vorauszahlungen.
Tipp: Prüfen Sie mit Hilfe des Daten-Analyse-Systems, welche Mandanten für eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 in Frage kommen können.
Hier erhalten Sie Informationen zur teilweisen oder vollständigen Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus.
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