Corona-Krise

Maßnahmen zur kurzfristigen Reduzierung der Auszahlungen

Vor allem das Kurzarbeitergeld und die Herabsetzung bzw. Stundung von Steuer-Vorauszahlungen verbessert unmittelbar die Liquiditätslage des Unternehmens.

Steuererleichterungen in Anspruch nehmen

Hier finden Sie weiterführende Informationen und DATEV-Unterstützungsangebote zur Herabsetzung von Steuer-Vorauszahlungen und Steuer-Stundungen.

Vordrucke für Steuererleichterungen

Die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer haben Formulare veröffentlicht, mit Hilfe derer Erleichterungen in Bezug auf Steuervorauszahlungen oder aber auch Stundungen und ggf. weitere Erleichterungen beantragt werden können.

Unabhängig davon können Sie Herabsetzungen wie bisher auch elektronisch beantragen (bei Corona-Bezug mit entsprechender Begründung wie bspw. „Infolge der Auswirkungen des Corona-Virus“). Die Vorgehensweise finden Sie in Dokument 1001839 Elektronischer Anpassungsantrag Vorauszahlungen.

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