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Die neue Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften nach dem KöMoG
Erscheinungstermin: September 2021
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ermöglicht es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften, erstmals ab dem 01.01.2022 zur Körperschaftsteuer zu optieren und sich damit wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.
Bislang waren Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften steuerlich schlechter gestellt, wenn sie Gewinne im Unternehmen behalten wollten.
Mit der neuen Optionsmöglichkeit können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften Steuern sparen, ohne die Rechtsform wechseln zu müssen.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten über die neue Optionsmöglichkeit und die steuerlichen Auswirkungen für die Gesellschaft und deren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern.
KöMoG - Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .
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Diplom-Finanzwirt (FH)
Stefan Bieroth ist tätig im Festsetzungsbereich der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Er befasst sich schwerpunktmäßig mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften, Gemeinnützigkeitsrecht sowie der steuerlichen Behandlung und Besteuerung von Immobilien. In diesem Bereich hält er innerhalb und außerhalb der Finanzverwaltung Vorträge.
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