Art.-Nr. 12321 | Mandanten-Info-Broschüre
KöMoG - Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften (E-Book)
Vorteile des neuen Optionsmodells
Voraussetzungen für Ausübung der Option
Steuerliche Folgen für Gesellschafter und Gesellschaft
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Art.-Nr. 12321
Die neue Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften nach dem KöMoG
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ermöglicht es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften, erstmals ab dem 01.01.2022 zur Körperschaftsteuer zu optieren und sich damit wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.
Bislang waren Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften steuerlich schlechter gestellt, wenn sie Gewinne im Unternehmen behalten wollten. Mit der neuen Optionsmöglichkeit können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften Steuern sparen, ohne die Rechtsform wechseln zu müssen.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten über die neue Optionsmöglichkeit und die steuerlichen Auswirkungen für die Gesellschaft und deren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern.
nach obenDATEV MyMarketing
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink am Produktbild oder www.datev-mymarketing.de .
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder
auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
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