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Die neue Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften nach dem KöMoG
Erscheinungstermin: Oktober 2021
Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ermöglicht es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften, erstmals ab dem 01.01.2022 zur Körperschaftsteuer zu optieren und sich damit wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.
Bislang waren Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften steuerlich schlechter gestellt, wenn sie Gewinne im Unternehmen behalten wollten. Mit der neuen Optionsmöglichkeit können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften Steuern sparen, ohne die Rechtsform wechseln zu müssen.
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten über die neue Optionsmöglichkeit und die steuerlichen Auswirkungen für die Gesellschaft und deren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
KöMoG - Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Diplom-Finanzwirt (FH)
Stefan Bieroth ist tätig im Festsetzungsbereich der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Er befasst sich schwerpunktmäßig mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften, Gemeinnützigkeitsrecht sowie der steuerlichen Behandlung und Besteuerung von Immobilien. In diesem Bereich hält er innerhalb und außerhalb der Finanzverwaltung Vorträge.
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