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- 12345 Vorsicht Scheinselbstständigkeit!
DATEV bietet Lösungen für ...
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Darauf kommt es bei der Beurteilung an
Erscheinungstermin: Juni 2022
In Zeiten zunehmender Flexibilisierung des Arbeitsmarktes treten immer häufiger sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse in den Vordergrund.
Anstatt eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnisses wird neben befristeten Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnissen auch die freie Mitarbeit attraktiver.
Bei falscher Ausgestaltung durch die Beteiligten droht jedoch die Einstufung als sogenannte Scheinselbstständigkeit mit weitreichenden Folgen. Anhand welcher Kriterien kann bestimmt werden, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder doch um eine abhängige Beschäftigung handelt?
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten über die Abgrenzungsmerkmale sowie über die arbeits-, steuer- und vor allem sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer nur vermeintlich selbstständigen Tätigkeit.
Vorsicht Scheinselbstständigkeit!
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gunther Schwanke, Rechtsanwalt in Nürnberg, ist seit 2011 in der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BECK in der Metropolregion Nürnberg tätig. Seit 2015 ist Rechtsanwalt Schwanke geschäftsführender Partner der Kanzlei und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Jahr 2011 hat Rechtsanwalt Schwanke die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Steuerrecht" erfolgreich nachgewiesen.
Seit einigen Jahren ist Herr Schwanke neben der anwaltlichen Tätigkeit als Referent in der Fortbildung und als Autor tätig. Zu verschiedenen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen erstellte und moderierte er zahlreiche Online- und deutschlandweite Präsenzseminare. Seit 2014 bietet er die Onlineseminare "Reise- und Bewirtungskosten - Grundlagen für die rechtssichere Abrechnung" und "Lohn optimal gestalten" an.
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