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- 32550 Vorsicht Scheinselbstständigkeit!
DATEV bietet Lösungen für ...
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Darauf kommt es bei der Beurteilung an
Erscheinungstermin: Juni 2022
In Zeiten zunehmender Flexibilisierung des Arbeitsmarktes treten immer häufiger sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse in den Vordergrund.
Anstatt eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnisses wird neben befristeten Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnissen auch die freie Mitarbeit attraktiver.
Bei falscher Ausgestaltung durch die Beteiligten droht jedoch die Einstufung als sogenannte Scheinselbstständigkeit mit weitreichenden Folgen. Anhand welcher Kriterien kann bestimmt werden, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder doch um eine abhängige Beschäftigung handelt?
Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten über die Abgrenzungsmerkmale sowie über die arbeits-, steuer- und vor allem sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer nur vermeintlich selbstständigen Tätigkeit.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier hier herunterladen können.
Vorsicht Scheinselbstständigkeit!
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gunther Schwanke, Rechtsanwalt in Nürnberg, ist seit 2011 in der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BECK in der Metropolregion Nürnberg tätig. Seit 2015 ist Rechtsanwalt Schwanke geschäftsführender Partner der Kanzlei und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Jahr 2011 hat Rechtsanwalt Schwanke die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Steuerrecht" erfolgreich nachgewiesen.
Seit einigen Jahren ist Herr Schwanke neben der anwaltlichen Tätigkeit als Referent in der Fortbildung und als Autor tätig. Zu verschiedenen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen erstellte und moderierte er zahlreiche Online- und deutschlandweite Präsenzseminare. Seit 2014 bietet er die Onlineseminare "Reise- und Bewirtungskosten - Grundlagen für die rechtssichere Abrechnung" und "Lohn optimal gestalten" an.
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