Art.-Nr. 12643 | Mandanten-Info-Broschüre
Unterhalt steuerlich optimieren (E-Book)
Was zählt als Unterhaltsaufwendung?
Anrechnung eigener Bezüge des Unterhaltsberechtigten
Zahlungen steuerlich sinnvoll verteilen
DATEV bietet Lösungen für ...
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Was zählt als Unterhaltsaufwendung?
Anrechnung eigener Bezüge des Unterhaltsberechtigten
Zahlungen steuerlich sinnvoll verteilen
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 12643
Die Broschüre erklärt unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen steuerlich absetzbar sind.
Wer Angehörige, also Kinder, Eltern oder ehemalige Partnerinnen und Partner, unterhält, kann diese Leistungen als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. So mindert sich die eigene Steuerlast, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Außerdem deckeln Höchstbeträge das Steuersparen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Einkommensteuergesetz neu erklärt. Diese Mandanten-Information beantwortet die wesentlichen Fragen zu der Vorschrift:
Wer ist unterhaltsberechtigt und welche Aufwendungen zählen als Unterhalt?
Bis zu welchem Höchstbetrag können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?
Wie werden eigene Bezüge der unterhaltsberechtigten Person angerechnet?
nach obenMandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524) .
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
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