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Umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen von im Inland ansässigen Unternehmen
Erscheinungstermin: September 2022
In Zeiten der Globalisierung ist es nicht mehr die Ausnahme, sondern zwischenzeitlich die Regel, dass in Deutschland ansässige Unternehmen ihre Leistungen auch außerhalb Deutschlands, z. B. im europäischen Gemeinschaftsgebiet oder in Drittstaaten wie der Schweiz erbringen. Mit der räumlichen Erweiterung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit sollten immer auch die Fragen der Umsatzsteuer einhergehen. Und diese Fragen sollten sich insbesondere auch Kleinunternehmer stellen, weil die Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG nur für die in Deutschland getätigten Umsätze gilt, aber nicht für in anderen Staaten ausgeführte Umsätze.
Längst hat die Finanzverwaltung ein europäisches Kontrollsystem entwickelt, das die Daten der Unternehmen abgleicht, die grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen erbringen. Obwohl gerade das Umsatzsteuerrecht zumindest im europäischen Gemeinschaftsgebiet als weitestgehend harmonisiert gilt, gibt es vielfältige Regelungen, die es zu beachten gilt. Das fängt bereits bei der Frage an, in welchem Staat die Leistung zu besteuern ist, wo also der Ort der sonstigen Leistung ist. Aber auch Fragen einer möglichen Anwendung der Kleinunternehmerregelung in anderen Ländern, des Übergangs der Steuerschuldnerschaft und was es für besondere Erklärungspflichten gibt, gilt es zu bedenken.
Grenzüberschreitende Dienstleistungen
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
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Dipl. Finanzwirtin (FH)
Kerstin Gromadka ist Diplom-Finanzwirtin und absolvierte ihr Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Derzeit ist sie im Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Umsatzsteuer tätig.
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