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Für Neueinstellungen und Arbeitsvertragsänderungen gelten massiv verschärfte Nachweispflichten
Erscheinungstermin: August 2022
Unternehmen, die ab 01.08.2022 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen oder bestehende Arbeitsverträge ändern, müssen verschärfte Nachweispflichten beachten.
Zusätzlich zu den bestehenden - bisher in der Praxis aber kaum beachteten - Nachweispflichten müssen nun zahlreiche weitere Informationen dokumentiert werden, etwa die Belehrung über das Kündigungsschutzverfahren, Voraussetzungen zur Anordnung von Überstunden oder Schichtänderungen.
Die Nachweispflichten gelten nun auch bei der Einstellung nur vorübergehend beschäftigter Aushilfen. In bestehenden Arbeitsverhältnissen können die Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Dokumentation auffordern, die das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen erteilen muss. Verstöße gegen die Nachweispflicht können Bußgelder nach sich ziehen.
Mit dieser Mandanten-Info Broschüre verdeutlichen Sie Ihren Mandantinnen und Mandanten den durch die Gesetzesänderung entstandenen Handlungsbedarf und geben ihnen eine rechtssichere Checkliste zur Umsetzung an die Hand.
Neue Nachweispflichten für alle Arbeitgeber - Bußgelder drohen!
LeseprobeBestandteil von Mandanten-Info comfort
Mandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und – exklusiv im Abonnement – als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis. Nutzen Sie Mandanten-Info comfort drei Monate kostenfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Fachanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
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