- Startseite
- Shop
- 32574 Neue Nachweispflichten für alle Arbeitgeber - Bußgelder drohen!
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Für Neueinstellungen und Arbeitsvertragsänderungen gelten massiv verschärfte Nachweispflichten
Erscheinungstermin: September 2022
Unternehmen, die ab 01.08.2022 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen oder bestehende Arbeitsverträge ändern, müssen verschärfte Nachweispflichten beachten.
Zusätzlich zu den bestehenden - bisher in der Praxis aber kaum beachteten - Nachweispflichten müssen nun zahlreiche weitere Informationen dokumentiert werden, etwa die Belehrung über das Kündigungsschutzverfahren, Voraussetzungen zur Anordnung von Überstunden oder Schichtänderungen.
Die Nachweispflichten gelten nun auch bei der Einstellung nur vorübergehend beschäftigter Aushilfen. In bestehenden Arbeitsverhältnissen können die Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Dokumentation auffordern, die das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen erteilen muss. Verstöße gegen die Nachweispflicht können Bußgelder nach sich ziehen.
Mit dieser Mandanten-Info Broschüre verdeutlichen Sie Ihren Mandantinnen und Mandanten den durch die Gesetzesänderung entstandenen Handlungsbedarf und geben ihnen eine rechtssichere Checkliste zur Umsetzung an die Hand.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Neue Nachweispflichten für alle Arbeitgeber - Bußgelder drohen!
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Fachanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!