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So machen Sie mehr aus Ihrer Altersversorgung - und sparen dabei Steuern
Erscheinungstermin: März 2024
Die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein neben der gesetzlichen und der privaten Vorsorge. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ein Teil ihres Gehalts umgewandelt und in einen Vorsorgevertrag eingezahlt wird. Seit dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber den Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung auch bei Bestandsverträgen leisten.
Der Arbeitgeber legt innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest, welcher Vorsorgeweg für seinen Betrieb gilt. Dafür gibt es verschiedene Durchführungswege – mit unterschiedlichen Konsequenzen für Steuern und Sozialabgaben.
Um die betriebliche Altersversorgung auch für kleinere Unternehmen und Geringverdiener attraktiver zu machen, hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eine Reform auf den Weg gebracht. Auf der Basis von Tarifverträgen können Unternehmen nun reine Beitragszusagen einführen. Außerdem werden Geringverdiener mit Zuschüssen unterstützt.
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Betriebliche Altersversorgung (bAV)
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Constanze Elter hat Amerikanistik, Politische Wissenschaften und Germanistik studiert und war nach ihrem Volontariat beim Bayerischen Rundfunk und beim Deutschlandfunk als Redakteurin angestellt.
Danach arbeitete sie mehr als 15 Jahre als selbstständige Steuerjournalistin – in Hörfunk, Video und Print. Im Internet und in Büchern, für Fach- und Schulbuchverlage und öffentliche Auftraggeber sowie für Steuerkanzleien und Unternehmen.
Sie ist Expertin darin, Steuern in Worte zu fassen. Da war der Weg zur DATEV die logische Konsequenz: Hier arbeitet sie seit 2018 als Redakteurin im Corporate Publishing.
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