Art.-Nr. 32492 | Mandanten-Info-Broschüre
Elterngeld

Teilzeitmöglichkeiten in der Elternzeit
Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten
Partnerschaftsbonusmonate
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Art.-Nr. 32492
Überblick zu Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) wird § 2b BEEG erneut geändert. Mit der Änderung können Monate, in denen Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld bezogen wurden, von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden, um eine Einkommensreduzierung bei der Elterngeldberechnung zu vermeiden. Diese Ausnahmeregelung, die zunächst in der Corona-Pandemie befristet eingeführt wurde, wird jetzt dauerhaft ins Gesetz übernommen.
Darüber hinaus profitieren Eltern von flexibleren und einfacheren Regelungen, die durch die Elterngeldreform in Kraft getreten sind. Die Neuregelungen führen für Eltern, die neben dem Bezug von Elterngeld in Teilzeit arbeiten, zu zahlreichen Verbesserungen. So wurde beispielsweise die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit angehoben. Der Partnerschaftsbonus wurde deutlich flexibler ausgestaltet. Somit werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf besser zu vereinbaren.
Diese Broschüre informiert Ihre Mandantinnen und Mandanten über den Elterngeldanspruch und die aktuellen Änderungen.
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich nachfolgend herunterladen können.
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Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink am Produktbild oder www.datev-mymarketing.de .
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
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