Formular Anlage EÜR aus dem Programm Tool Ergänzende Steuerformulare (Kündigung)

Kündigung: zum 31.12.2024

Alternative: Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern

Einstellung zum 31.12.2024

DATEV stellt zum 31.12.2024 das Formular Anlage EÜR aus dem Programm Tool Ergänzende Steuerformulare, Art.-Nr. 62630 ein. Diese Kündigung betrifft sowohl die Druckversion als auch die ELSTER-Version des Formulars Anlage EÜR. Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 beenden wir die Wartung, Pflege und den Service für dieses Formular.

Bitte beachten Sie

Bis zum Veranlagungszeitraum 2023 können Sie die Anlage EÜR aus dem Tool Ergänzende Steuerformulare nutzen.

Alternativen

Bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2020 können Sie die Anlage EÜR (z. B. für Vereine und Stiftungen) über die Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern nutzen.

Voraussetzung für die Nutzung von DATEV EÜR Steuern ist ein Vertrag für Einkommensteuer classic/comfort, oder, ab der Auslieferung der DATEV-Programme 18.0, ein Vertrag für Körperschaftsteuer classic/comfort.

Für den Einsatz von DATEV EÜR Steuern wird die Bereitstellung der Stammdaten über DATEV Basisdaten online vorausgesetzt.

Gründe für die Einstellung

  • Mit DATEV EÜR Steuern steht eine moderne Cloud-Anwendung zur Verfügung.
  • Technische Restriktionen von Microsoft machen eine Umstellung benötigter Formulare des Tools Ergänzende Steuerformulare auf andere Anwendungen notwendig.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte einen Servicekontakt mit dem Betreff "Abkündigung der Anlage EÜR Steuern im Tool Ergänzende Steuerformulare" an Ihren Programmservice Steuern.

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