Formular Anlage EÜR aus dem Programm Tool Ergänzende Steuerformulare (Kündigung)
Kündigung: zum 31.12.2024
Alternative: Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern
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Kündigung: zum 31.12.2024
Alternative: Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern
DATEV stellt zum 31.12.2024 das Formular Anlage EÜR aus dem Programm Tool Ergänzende Steuerformulare, Art.-Nr. 62630 ein. Diese Kündigung betrifft sowohl die Druckversion als auch die ELSTER-Version des Formulars Anlage EÜR. Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 beenden wir die Wartung, Pflege und den Service für dieses Formular.
Bis zum Veranlagungszeitraum 2023 können Sie die Anlage EÜR aus dem Tool Ergänzende Steuerformulare nutzen.
Bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2020 können Sie die Anlage EÜR (z. B. für Vereine und Stiftungen) über die Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern nutzen.
Voraussetzung für die Nutzung von DATEV EÜR Steuern ist ein Vertrag für Einkommensteuer classic/comfort, oder, ab der Auslieferung der DATEV-Programme 18.0, ein Vertrag für Körperschaftsteuer classic/comfort.
Für den Einsatz von DATEV EÜR Steuern wird die Bereitstellung der Stammdaten über DATEV Basisdaten online vorausgesetzt.
Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte einen Servicekontakt mit dem Betreff "Abkündigung der Anlage EÜR Steuern im Tool Ergänzende Steuerformulare" an Ihren Programmservice Steuern.
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