Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ohne Ziffer 15 (Anonymisierungsklausel)

Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen Sie bis zum 24.05.2018 eine neue Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit DATEV abschließen.

Sie möchten die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ohne die Anonymisierungsklausel abschließen. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach.

Die Vereinbarung ohne Anonymisierungsklausel erhalten Sie durch das Ausfüllen eines der folgenden Formulare*. Wir empfehlen den Aufruf über DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin, da somit Ihre Angaben bereits vorausgefüllt sind.

Ohne Zustimmung bis zum 24. Mai 2018 dürfen Sie DATEV keine personenbezogenen Daten mehr zur Auftragsverarbeitung überlassen.

Weitere gesetzliche Änderung: § 203 StGB

Zusätzlich können Sie auch die Verschwiegenheitserklärung mit DATEV nach dem novellierten §203 StGB abschließen.*

*) Nach Absenden des Formulars zur Vereinbarung der Auftragsverarbeitung können Sie direkt auch die Verschwiegenheitserklärung nach §203 StGB abgeben.

Kontakt

Sie haben noch Fragen? Senden Sie bitte eine E-Mail an: info@datev.de

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