Abschlussprüfung

Gegenstand der Jahresabschlussprüfung ist gemäß § 317 Abs. 1 u. 2 HGB der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts.

Die Abschlussprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung beachtet worden sind. Der Lagebericht ist daraufhin zu prüfen, ob dieser mit dem Jahresabschluss und mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht. Ferner ist zu prüfen, ob der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt, wobei auch zu prüfen ist, ob Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

Abschlussprüfung mit DATEV

Das Jahresabschlussprüferprogramm (Jahresabschlussprüfersoftware) Abschlussprüfung comfort unterstützt den gesamten Prozess der Abschlussprüfung (von der Auftragsannahme bis zur Qualitätssicherung). Komfortabel können die Arbeitspapiere (Checklisten) an Größe, Komplexität und Besonderheiten der zu prüfenden Unternehmen angepasst werden. Der risikoorientierte Prüfungsansatz wird dabei konsequent umgesetzt. Dabei ist die Einhaltung der gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen (wie z.B. IDW PS, ISA und IDW PH) in allen Phasen der Prüfung gewährleistet. Mit den Arbeitspapieren (Checklisten, Fragenkataloge) und einem darauf abgestimmten Referenzsystem wird eine lückenlose Dokumentation (Prüfungsfeststellungen, Notizen, Aufgaben, Referenzen) möglich. Die Verbindung der Dokumentation zum fachlichen Prüfungsprozess liefert permanenten Zugriff und Blick auf die Gesamtdokumentation. Daneben umfasst das Jahresabschlussprüfungprogramm Abschlussprüfung comfort das komplette Gebiet der Berichtsschreibung. Musterberichte mit weiterführenden Hinweisen und Literaturempfehlungen unterstützen bei der Anfertigung von Prüfungsberichten gemäß IDW PS 450 und Erstellungsberichten gemäß IDW S7. Vorlagen für Anhänge, auch zur Offenlegung (EHUG) und Lageberichte runden die Unterstützung ab.

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