Ein Baustein der digitalen Kanzlei
Vollmachtsdatenbank
Als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt können Sie die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten elektronisch abrufen. Voraussetzung ist, der Mandant hat die „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ erteilt und Sie haben diese Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank erfasst und an die Finanzverwaltung übermittelt.