Fristenkontrolle

Fristenkontrolle - Begriffsklärung: Mit einer Fristenkontrolle kann die Kanzlei sich so organisieren, dass Fristen nicht schuldhaft versäumt werden. Fristen werden durch die elektronische Fristenkontrolle automatisch berechnet, permanent kontrolliert und überwacht.

Wie kann Sie die IT bei der Fristenkontrolle unterstützen?

Die Aufgaben des Steuerberaters gegenüber seinen Mandanten enden nicht mit dem Versand der Steuererklärung an das Finanzamt. Sie erstrecken sich weiter bis zur endgültigen Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörde und eventuell auch darüber hinaus. Gerade in diesem verfahrensrechtlichen Bereich ist Ihr Können gefragt, denn hier lauern einige Gefahren. Schnell ist eine wichtige Frist verpasst und das kann gravierende Folgen für Ihre Mandanten und damit auch für das Image Ihrer Kanzlei haben. Auf Basis des eingehenden Dokuments werden resultierende Fristen automatisch durch die Fristenkontrolle berechnet, und Sie werden an die Fristen erinnert. So kann kein Fristversäumnis entstehen.

Bitte beachten Sie: Die Funktion Fristenkontrolle ist ein Bestandteil der Komponente Post, Fristen und Bescheide in DATEV Eigenorganisation classic und DATEV Eigenorganisation comfort. Sie ist kein eigenständiges Produkt und daher nicht isoliert bestellbar!

Vorteile von der Fristenkontrolle auf einen Blick:

  • Fristen werden durch die Fristenkontrolle bei der elektronischen Erfassung des Posteingangs und Postausgangs berechnet
  • keine Fristversäumnisse durch individuelle Einstellungen und durch Erinnerungsfunktionen bei der Fristenkontrolle
  • Feiertagskontrolle
  • Minimierung des Haftungsrisikos durch eine Fristenverwaltung, die fachlichen Anforderungen und den allgemeinen Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen entspricht

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