Peer Review

Peer Review - Begriffserklärung: Peer Review steht für die Begutachtung durch Ebenbürtige. Peer Review ist ein Verfahren zur Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten im Wissenschaftsbetrieb. Unabhängige Gutachter aus dem gleichen Fachgebiet beurteilen die Qualität. Die Gutachter werden Peers (Ebenbürtige, Gleichrangige) oder Referees (Schiedsrichter) genannt.

Peer Review - Externe Qualitätskontrolle - Rechtlicher Hintergrund

Die Teilnahme am Verfahren der externen Qualitätskontrolle (Peer Review) ist seit Januar 2001 zwingende Voraussetzung für alle, die gesetzliche Abschlussprüfungen tätigen. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und genossenschaftliche Prüfungsverbände sind verpflichtet, sich der externen Kontrolle (Peer Review) durch einen unabhängigen, qualifizierten Berufskollegen zu unterziehen. Dies ist die Voraussetzung, um die Qualifikation als gesetzlicher Abschlussprüfer zu erwerben, bzw. ihr Geschäftsfeld "gesetzliche Abschlussprüfungen" weiterhin zu betreiben.

Im Peer Review werden die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Qualitätssicherungssystems geprüft.

Jeder Wirtschaftsprüfer, der ein prüfungspflichtiges Unternehmen prüfen will, muss sich selbst turnusmäßig einer externen Qualitätskontrolle (Peer Review) unterziehen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür definieren §§ 57a ff. WPO sowie die "Satzung für Qualitätskontrolle" der Wirtschaftsprüferkammer. Hierbei handelt es sich um Regelwerke in denen die Erfordernisse zur Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle im Einzelnen festgelegt sind.

Dabei ist die richtige Vorbereitung von zentraler Bedeutung. Um die Prüfung durch die externe Qualitätskontrolle zu bestehen und die Teilnahmebescheinigung ohne Einschränkung zu erhalten, unterstützt DATEV durch Softwarelösungen sowie Beratung und Schulung.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!