Elektronische Freizeichnung der Steuererklärung

Elektronische Freizeichnung der Steuererklärung

Wenn Sie die Steuererklärung erstellt haben, können Ihre Mandantinnen und Mandanten sie unabhängig von den Öffnungszeiten Ihrer Kanzlei digital prüfen und freizeichnen. Mit der elektronischen Freizeichnung versichern Ihre Mandanten die Richtigkeit der Daten. Runden Sie somit die digitale Zusammenarbeit ab.

Elektronische Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung

Elektronische Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung

Wenn Ihre Mandantin oder Ihr Mandant die Steuererklärung freigegeben hat, können die Daten sicher über die DATEV-Cloud an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Sie senden zuvor bereitgestellte Daten mit einem Klick - einfach aus dem DATEV Arbeitsplatz. Die Authentifizierung erfolgt automatisch. Eine Übersicht im DATEV Arbeitsplatz verschafft Ihnen stets aktuelle Informationen rund um die elektronische Übermittlung der Steuererklärung.

Profitieren Sie von der sicheren Übermittlung und automatischen Authentifizierung über die DATEV-Cloud. Sichern Sie sich die automatisierte Verfügbarkeit tagesaktueller ELSTER-Informationen.

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