Das Recht auf Datenzugriff beschränkt sich ausschließlich auf Daten, die für die Besteuerung relevant sind. Diese fallen überwiegend in den Bereichen Finanzbuchführung, Anlagenbuchführung und Lohnbuchführung an. Andere Daten sind dann steuerrelevant, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Falls sich auch in anderen Bereichen des Datenverarbeitungssystems steuerlich relevante Daten befinden, müssen sie vom Steuerpflichtigen nach Maßgabe seiner steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ebenfalls qualifiziert und für den Datenzugriff in geeigneter Weise vorgehalten werden. Dies können Daten der Waren- und Materialwirtschaft sein, soweit sie für die Bewertung des Vorratsbestands von Bedeutung sind. Auch Bereiche der Kostenrechnung, sofern sie für die Bewertung von Wirtschaftsgütern und Rückstellungen erforderlich sind, sowie Daten aus Dokumenten-Management-Systemen oder anderen Archivierungssystemen sind für den Datenzugriff relevant. Die Klassifizierung von steuerlich relevanten Daten für Dritte ist nach dem SteuerberatungsgesetzVorbehaltsaufgabe des Steuerberaters.
Bei diesen vor- bzw. nachgelagerten Systemen handelt es sich möglicherweise nicht ausschließlich um DATEV-Software. Deshalb bietet DATEV-Consulting weiterführende Dienstleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung der Anforderungen der GDPdU an.
GDPdU-Check und GDPdU-Projekt
Im Rahmen des GDPdU-Checks wird geprüft, ob das Unternehmen die Anforderungen an die Datenhaltung und -archivierung erfüllt bzw. in welchen Bereichen hierfür Veränderungen der Organisation vorgenommen werden müssen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Kurzbericht bzw. Maßnahmenplan zusammengefasst.
Im GDPdU-Projekt wird das Unternehmen auf die in den GDPdU definierten Anforderungen vorbereitet. Dabei begleitet DATEV-Consulting die Projektteilnehmer bei der Umsetzung der erforderlichen organisatorischen und technischen Veränderungen und überwacht die Umsetzung der z. B. im Rahmen des GDPdU-Checks definierten Maßnahmen.