Digitale Betriebsprüfung: Von den GDPdU zu den GoBD
Mit dem Inkrafttreten der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" haben sich die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei einer digitalen Betriebsprüfung erweitert und konkretisiert. Künftig müssen Unternehmer alle steuerrelevanten Daten archivieren und den Finanzbehörden bei Bedarf den elektronischen Zugriff gewähren. Im Jahr 2015 wurden die GDPdU durch die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" abgelöst, ohne deren Inhalt obsolet zu machen. Unternehmer setzen auf ihren Steuerberater und die prozessbegleitenden Lösungen von DATEV, um bestmöglich auf eine bevorstehende digitale Betriebsprüfung vorbereitet zu sein.