Jahresabschluss erstellen mit DATEV

Personen- und Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, ihr jährliches Geschäftsergebnis im Jahresabschluss offenzulegen. Dieser dient unter anderem zur Festsetzung der Steuerlast sowie der Darstellung der finanziellen Lage des Unternehmens. Je nach Unternehmensgröße und Umsatzhöhe gelten für den Jahresabschluss teilweise unterschiedliche rechtliche Bestimmungen. Um den Abschlussbericht ordnungsmäßig zu erstellen, setzen Sie auf die Expertise Ihres steuerlichen Beraters und DATEV. Denn mithilfe der ganzheitlichen Software von DATEV erstellen Sie Ihren Jahresabschluss stets den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechend.

Jahresabschluss: Begriffserklärung

Der Jahresabschluss schließt die Buchführung des kaufmännischen Geschäftsjahres von Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab. Im engeren Sinn weist der Jahresabschluss das Geschäftsergebnis aus und zeigt an, ob ein Unternehmen erfolgreich gewirtschaftet hat und wie sich das Betriebsvermögen zusammensetzt. Ohne den Jahresabschluss ist die Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht möglich. Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind die dafür relevanten rechtlichen Bestimmungen aufgeführt. Für international agierende Unternehmen gelten des Weiteren die Rechnungslegungsvorschriften International Financial Reporting Standards (IFRS) und International Accounting Standards (IAS). Für Unternehmen, die auf dem US-amerikanischen Markt tätig sind, gelten die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP).

Auch Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der um einen Anhang zu erweitern ist. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus verpflichtet, einen Lagebericht des Unternehmens anzufertigen.

Kleine Unternehmen und Freiberufler müssen keinen Jahresabschluss vorlegen, sondern sie weisen ihre Einnahmen und Ausgaben in der Regel in einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach.

Zum Jahresabschluss gehören die Bilanz , der eine detaillierte Bilanzanalyse vorangeht, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften wie AG oder GmbH.

Die Bilanz stellt Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) gegenüber, sie gibt also Auskunft über die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens. Die GuV beschäftigt sich hingegen mit der Ertragslage und setzt dafür die Aufwendungen und Erträge ins Verhältnis.

Nur wenn der Jahresabschluss beide Teile enthält und diese keine Mängel aufweisen, gilt er als ordnungsmäßig – der Jahresabschluss muss also den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bzw. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) entsprechen.

Der Jahresabschluss hat folgende zentrale Funktionen:

  • Zahlungsbemessungsfunktion: Die Zahlungsbemessungsfunktion bezieht sich auf die Besteuerung und Bewertung eines Unternehmens.
  • Ausschüttungsbemessungsfunktion: Der Jahresabschluss dient als Grundlage zur Berechnung von Boni, Dividenden und sonstigen Erfolgsbeteiligungen.
  • Informationsfunktion: Mitarbeiter, Anteilseigner, Gläubiger, Kunden, Manager und andere relevante Gruppen werden über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens in Kenntnis gesetzt und können auf Basis dessen ggf. strategische Entscheidungen treffen. Zudem muss der Jahresabschluss im Bundesanzeiger offengelegt werden.
  • Dokumentationsfunktion: Alle finanz- und unternehmensrelevanten Aspekte sind im Jahresabschluss dokumentiert und aufgeschlüsselt. Laut Gesetz muss der Jahresabschluss zehn Jahre lang aufbewahrt werden, sodass sich sowohl einzelne Geschäftsvorfälle als auch die generelle Unternehmensentwicklung über einen längeren Zeitraum nachvollziehen lassen.

Jahresabschluss erstellen mit der Software von DATEV

Um den Jahresabschluss Ihres Unternehmens fristgerecht offenzulegen, stehen Ihnen Ihr steuerlicher Berater und DATEV fachmännisch zur Seite. Die prozessorientierte Software von DATEV unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Teile des Jahresabschlusses zu erstellen, zusammenzufügen und an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Die Bilanz spielt dabei eine zentrale Rolle. Denn die komplette und mängelfreie Anfertigung der Bilanz ist eine der Grundvoraussetzungen für die Erstellung eines ordnungsmäßigen Jahresabschlusses. Mit der Software Kanzlei-Rechnungswesen hat DATEV eine passende Lösung für diese Anforderungen in seinem Portfolio.

  • DATEV Kanzlei-Rechnungswesen: Das DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen zeichnet sich durch seine ganzheitliche Funktionalität aus. Von der Finanzbuchhaltung über das Mahnwesen und den Zahlungsverkehr bis hin zum Jahresabschluss deckt die Software alle Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens umfassend ab. Im System erfassen Sie alle relevanten Daten wie Buchungssätze oder Stammdaten. Darüber hinaus unterstützt das System den Anwender dabei, Belege zu digitalisieren, anschließend verknüpft es diese automatisch mit den entsprechenden Buchungssätzen. Aussagekräftige Auswertungen verschaffen Ihnen jederzeit einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Zudem zeigt das Programm Trends und Entwicklungen auf.
    Wenn Sie mithilfe der Software den Jahresabschluss erstellen, legen Sie dafür bis zu sechs unterschiedliche Abschlusszwecke fest – zum Beispiel IFRS, IAS oder die Handels- und Steuerbilanz. Darüber hinaus unterstützt Sie das DATEV-Programm mit Bilanzschemata und Auswertungen für Bilanzierungssachverhalte nach IAS und IFRS. Die Abschlussdaten bereiten Sie in einer Jahresabschlusspräsentation grafisch auf und übermitteln die Daten elektronisch an die Finanzbehörden, statistische Ämter und den Bundesanzeiger.

Weitere Tools für den Jahresabschluss: Software von DATEV

Die Qualitätsanforderungen an den Jahresabschluss sind stetig gestiegen. Die Software von DATEV setzt genau an diesem Punkt an. Speziell für die ordnungsmäßige Dokumentation des Jahresabschlusses ist die Software Abschlussprüfung in ihren diversen Ausführungen gedacht.

  • DATEV Abschlussprüfung compact, classic oder comfort: Die Software Abschlussprüfung unterstützt den Anwender bei der Berichtschreibung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung und -prüfung. Die entsprechenden Berichte lassen sich mithilfe der Daten aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder anderen importierten Abschlussdaten anfertigen. Auch Plausibilitätsbeurteilungen sind in der Software berücksichtigt. Je nach Ausführung greifen Sie zudem auf Dokumentenvorlagen zu und erstellen Kontenzuordnungen auf Basis von Standard-Zuordnungstabellen. Alle Berichte inklusive Auswertungen, Kennzahlen und Mehrjahresvergleichen werden in einem Layout erstellt, womit Sie sicherstellen, dass der Jahresabschluss einheitlich und ordnungsmäßig erstellt wird.
  • DATEV Abschlussüberwachung: Um die Qualität Ihres Jahresabschlusses zu sichern, enthält die DATEV-Software Abschlussüberwachung umfangreiche Funktionen. Das Programm prüft die Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen auf ihre Ordnungsmäßigkeit und verringert dadurch die Haftungsrisiken. Indem Sie die Überwachungsergebnisse nach Kategorien wie Fehler, Fehlergefahren, Fehlermöglichkeiten, Auffälligkeiten oder Unauffälligkeiten strukturieren, behalten Sie immer den Überblick über Ihre Datensätze. Darüber hinaus unterstützt die Standardcheckliste mit über 500 Einträgen Ihre Arbeitsprozesse hinlänglich.
  • DATEV Abschlussprüfung Konsolidierung: Konzerne, die aus mehreren Töchtern oder Einzelunternehmen bestehen, sind dazu verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen und offenzulegen. Dabei werden alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen Unternehmen zur wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengetragen. Anwendern steht zur Vereinfachung dieses Verfahrens die DATEV-Software Abschlussprüfung Konsolidierung zur Verfügung. Das Programm begleitet Sie durch den gesamten Prozess zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses – vom Einlesen der Abschlussdaten der Einzelunternehmen über die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen bis hin zur Dokumentation der Ergebnisse. Darüber hinaus greifen Sie auf alle erforderlichen Auswertungen zur Berichterstattung zu, wie die Konzernbilanz, die Konzern-GuV, den Konsolidierungsbericht und weitere.

DATEV eG: Ihr Partner in betriebswirtschaftlichen Fragen

Seit über 50 Jahren vertrauen Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmer auf die Expertise von DATEV. Ob Rechnungswesen, Personalwirtschaft oder Steuern – mit der Business-Software von DATEV haben unsere 40.000 Mitglieder die richtigen Tools zur Hand, um sämtliche betriebswirtschaftlichen Vorgänge abzubilden sowie effizient und rechtssicher zu bearbeiten.

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