Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz EÜR) ist eine vereinfachte Methode, um den Gewinn des laufenden Geschäftsjahres zu bestimmen.
Die Einnahmenüberschussrechnung (kurz EÜR) ist eine vereinfachte Methode, um den Gewinn des laufenden Geschäftsjahres zu bestimmen.
Die Einnahmenüberschussrechnung definiert den Gewinn bzw. den Verlust als die Differenz zwischen den Betriebseinnahmen (Zuflussprinzip) und Betriebsausgaben (Abflussprinzip). Der Gewinn wird also nicht durch einen Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Doch nicht jeder Unternehmer darf seinen steuerpflichtigen Gewinn mit dieser Methode bestimmen. Die Einnahmenüberschussrechnung nach §4 Absatz 3 EStG ist lediglich für kleine Unternehmen und Freiberufler gedacht. Gewerbetreibende dürfen ihren Gewinn über diese Methode (EÜR) ermitteln, wenn sie:
Überschreitet man als Steuerpflichtiger die genannten Grenzen, wird man vom Finanzamt informiert und ist anschließend zur Buchführung verpflichtet.
Unabhängig davon, ob Sie buchführungspflichtig sind oder Einnahmenüberschussrechnung erstellen: Ihr Steuerberater kann mehr für Sie tun als Sie möglicherweise denken! Das gilt für die Gründung ebenso, wie für die Zeit, in der Ihr Unternehmen besteht und wächst.