Bilanz

Bilanz - Begriffserklärung: Bilanz ist die stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) eines - Unternehmens. Der Bilanzgewinn oder -verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen Aktiva und Passiva. Die Bilanz dient unternehmensinternen und externen Informationsbedürfnissen.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, jährlich zum Geschäftsjahresabschluss eine Abschlussbilanz zu erstellen. Die Gliederung der Bilanz regelt der § 266 - Handelsgesetzbuch: Die Aktiva werden nach dem Grad der Liquidität, die Passiva nach Fristigkeit und zugrunde liegendem Rechtsverhältnis gegliedert.

Die Bilanz als Teil des Jahresabschluss ist nach Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Eine Bilanz ist nach bestimmten Ordnungskriterien zu gliedern. Für diese Bilanzgliederung gibt es verschiedene Zuordnungstabellen. Darüber hinaus existieren Bilanzen: Gründungs-, Umwandlungs-, Sanierungs- (Sanierung), Fusions-(Fusion), Konkursbilanz (Konkurs) etc.

Bei der jährlichen Abschlussbilanz ist zwischen der zur Veröffentlichung bestimmten Handelsbilanz und der zur Vorlage beim Finanzamt zu erstellenden Steuerbilanz zu unterscheiden. Jahresabschluss und Bilanzierung sind nur zwei der umfangreichen Leistungen des Steuerberaters als ausgewiesener Experte.

Ein Experte nicht nur für die Bilanz

Der steuerliche Berater hilft nicht nur, den steuerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen (Jahresabschluss, Gewinn und Verlustrechnung, Buchhaltung, Steuermeldung etc.), denn er verfügt stets auch über die aktuellen Zahlen und kann aufgrund der oftmals langjährigen Partnerschaft einen Blick für das betriebliche Geschehen entwickeln. So kann er beispielsweise schon frühzeitig drohende Schieflagen aufdecken.

Falls Sie noch nicht mit einem Steuerberater zusammenarbeiten: Finden Sie einen in Ihrer Nähe, Sie können dafür DATEV SmartExperts nutzen.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!