Bilanzierung Anlagevermögen

Bilanzierung Anlagevermögen - Begriffserklärung: Dem Anlagevermögen werden alle Gegenstände zugeordnet, die am Abschlussstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Unternehmung auf Dauer zu dienen. Das Anlagevermögen bildet zusammen mit dem Umlaufvermögen und den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten das Bilanzvermögen der Unternehmung.

Das Anlagevermögen wird in der Anlagenbuchführung (Anlagenbuchhaltung) erfasst und verwaltet. Hierfür sind die Abschreibungen und Restwerte auf Basis sämtlicher steuerrechtlicher Abschreibungsmethoden zu ermitteln.

Bilanzierung Anlagevermögen bedeutet in der Anlagenbuchhaltung , dass in der Bilanz unterteilt wird in:

  • immaterielle Vermögensgegenstände (Konzession, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte),
  • Lizenz, Geschäfts- oder Firmenwerte, geleistete Anzahlungen), Sachanlagen (Grundstücke, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau),
  • Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens und langfristige Ausleihungen).


Diese Bilanz wird auch Handelsbilanz genannt.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!