Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

MicroBilG

Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) erleichtert Kleinstkapitalgesellschaften die Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften.

Das MicroBilG wurde durch Zustimmung des Bundestags am 29.11.2012 und des Bundesrats am 14.12.2012 verabschiedet. Es setzt die von der EU im April 2012 verabschiedete "Micro-Richtlinie" (2012/6/EU) in nationales Recht um.

Was besagt MicroBilG?

  • Ein Anhang muss nicht mehr erstellt werden, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz ausgewiesen sind (unter anderem zu Haftungsverhältnissen).
  • Weitere Optionen, um im Jahresabschluss die Darstellungstiefe zu verringern - in Form von vereinfachten Gliederungsschemata.
  • Offenzulegende Jahresabschlüsse lassen sich beim Bundesanzeiger (ehemals elektronischer Bundesanzeiger) hinterlegen anstatt sie zu veröffentlichen.

Für wen gilt MicroBilG?

Das MicroBilG ist gültig für Kleinstkapitalgesellschaften, deren Abschluss-Stichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Außerdem darf die Kleinstkapitalgesellschaft an zwei aufeinander folgenden Abschluss-Stichtagen nur einen der folgenden Schwellenwerte überschreiten:

  • Bilanzsumme bis 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse bis 700.000 Euro
  • Durchschnittliche Zahl beschäftigter Arbeitnehmer bis 10

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