Ab 1. Januar 2027 endet für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro die bisherige Übergangsregelung für die Ausstellung von Rechnungen in anderen Formaten. Werden danach Rechnungen nicht in einem zulässigen elektronischen Format erstellt, kann dies zu Verzögerungen im Rechnungsprozess, Korrekturen und steuerlichen Risiken führen.

Das heißt konkret: 

  • Der Zahlungseingang verschiebt sich nach hinten, wenn der Rechnungsempfänger eine korrekte E-Rechnung verlangt.
  • Sie müssen eine gesetzeskonforme E-Rechnung nachschicken. 
  • Steuerliche Risiken entstehen beim Rechnungsempfänger, weil er die Vorsteuer nicht geltend machen kann.  

Da der Rechnungssteller dazu verpflichtet ist, eine ordnungsgemäße E-Rechnung zu erstellen, schafft eine frühzeitige Vorbereitung Sicherheit und unterstützt einen reibungslosen Rechnungsaustausch mit Geschäftspartnern. 

Gesetzliche Vorgaben einhalten

Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße E-Rechnung erforderlich. Mit der Einführung der E-Rechnung müssen dabei auch die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen erfüllt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Systeme und Prozesse anpassen. Nur wenn Rechnungen korrekt erstellt, übermittelt und verarbeitet werden, lassen sich steuerliche Risiken reduzieren und die Voraussetzungen für einen nachvollziehbaren Nachweis gegenüber der Finanzverwaltung schaffen.

Grundlagen schaffen

Deshalb lohnt es sich, bestehende Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse frühzeitig zu überprüfen. Unternehmen, die ihre Abläufe rechtzeitig an die Anforderungen der E-Rechnung anpassen, schaffen nicht nur die Grundlage für eine gesetzeskonforme Rechnungsstellung. Sie profitieren zugleich von 

  • effizienteren Prozessen,  
  • einer höheren Datenqualität und  
  • einer schnelleren Weiterverarbeitung von Rechnungen. 

Für Unternehmen, die ihre Rechnungsprozesse bislang noch nicht auf die E-Rechnung ausgerichtet haben, besteht weiterhin Handlungsbedarf. Für viele Betriebe endet bereits zum 1. Januar 2027 eine wichtige Übergangsregelung.

Mit den passenden Lösungen von DATEV können E-Rechnungen empfangen, erstellt und ohne Medienwechsel in bestehende Prozesse integriert werden. So entsteht die Grundlage für einen zukunftsfähigen und digitalen Rechnungsaustausch.