Rahmenbedingungen für die Registrierung von Mandanten

Künftig können nur ESt-Mandantenbestände registriert werden, bei denen keine abweichende Basisnummer verwendet wird. Was Sie bei der Registrierung neuer Mandanten beachten müssen.

Im Zuge der Umstellung auf die Rechteverwaltung online ist eine Abbildung der so genannten Basisnummer nicht möglich. Es können künftig nur Einkommensteuer-Mandantenbestände registriert werden, bei denen keine von der Mandantennummer abweichende Basisnummer verwendet wird. Sie erkennen eine abweichende Basisnummer zum Beispiel daran, dass im DATEV Arbeitsplatz in der Übersicht "Einkommensteuer" in der Spalte "Basisnummer" ein Inhalt angezeigt wird.

Zudem können mit der Rechteverwaltung online nur Einkommensteuer-Mandantenbestände registriert werden, die mit einem Zentralen Mandanten verknüpft sind. Die bestehende Rechteverwaltung Meine Steuern ist ab dem Stichtag 16.09.2019 nicht mehr nutzbar.

Prüfen Sie deshalb vor der Registrierung neuer Mandanten Ihre Bestände auf diese Sachverhalte:

  • Die Mandantenbestände dürfen keine von der Mandantennummer abweichende Basisnummer haben.
  • Die Mandantenbestände müssen mit einem Zentralen Mandanten verknüpft sein.

Wir suchen derzeit nach Lösungen, um den Einsatz abweichender Basisnummern im Zusammenhang mit DATEV Meine Steuern zu ermöglichen.

Beachten Sie bitte auch, dass es für Ehegatten nur noch einen gemeinsamen Speicher und keine getrennten Bereiche mehr gibt.

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