Art.-Nr. 32418 | Mandanten-Info-Broschüre
Forschungszulagengesetz
Rechtsanspruch
Voraussetzungen
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Art.-Nr. 32418
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Am 11.11.2021 ist ein BMF-Schreiben zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz/FZulG) erschienen. Die Neuerungen sind in der 2. Auflage dieser Mandanteninformation eingearbeitet.
Das Forschungszulagengesetz gibt Unternehmen in Deutschland erstmals einen Rechtsanspruch auf die Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Die Zulage betrifft nur solche Vorhaben, die nach dem 01.01.2020 begonnen oder im Fall der Auftragsforschung danach in Auftrag gegeben werden. Das Gesetz führt zur Anpassung an Europarecht und zu mehr Planungs- und Rechtssicherheit in den Unternehmen.
In der Broschüre wird dargestellt, wer anspruchsberechtigt ist, welche Projekte gefördert werden und wie die Förderungshöhe ermittelt wird. Zudem wird auf das zweistufige Verfahren eingegangen. Dieses besteht aus einem Vorverfahren, das ein Bescheinigungsverfahren darstellt, und dem Hauptverfahren zur Festsetzung der Forschungszulage. Außerdem wird auf die Anrechnung im Einkommens- beziehungsweise Körperschaftsteuerbescheid eingegangen.
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich nachfolgend herunterladen können.
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Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink am Produktbild oder www.datev-mymarketing.de .
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
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