Sämtliche Anforderungen abgedeckt mit DATEV-Software

Pflegebuchführungsverordnung (PBV)

PBV - Begriffsklärung: PBV ist die Kurzbezeichnung für die "Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen". PBV wird mitunter auch ausgeschrieben als "Pflege-Buchführungsverordnung".

Die PBV oder Pflegebuchführungsverordnung wurde als Rechtsverordnung auf Grundlage des Elften Sozialgesetzbuches - Soziale Pflegeversicherung - erlassen und enthält Anweisungen zu den Rechnungs- und Buchführungsvorschriften und zur Kosten- und Leistungsrechnung für zugelassene Pflegeeinrichtungen.

Ziele der PBV sind, zum einen eine einheitliche Grundlage zu schaffen, Pflegesätze zu kalkulieren, zum anderen das wirtschaftliche Arbeiten der Pflegeeinrichtungen zu fördern und die Verwendung der Fördermittel kontrollierbarer zu machen.

Komplexität der PBV beherrschen - mit dem Steuerberater und DATEV

Die PBV stellt hohe Anforderungen an die Abrechnungen aller Art in sozialen Einrichtungen oder in einer Sozialstation . Dadurch stehen Unternehmen des sozialen Bereichs nicht nur im Spannungsfeld zwischen sozialer Verantwortung und wirtschaftlichem Erfolg, sondern haben - wegen der PBV - auch hohe Ansprüche an die Abrechnungssysteme. Das gilt insbesondere für folgende Einrichtungen:

soziale-einrichtungen

Mit Ihrem steuerlichen Berater und den DATEV-Lösungen für Buchführung und Personal haben Sie Ihre Zahlen im Griff und erfüllen sämtliche Anforderungen der PBV. Das gleiche gilt übrigens für Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV), diese sind ebenso wie die der PBV durch die DATEV-Produkte abgedeckt. Fragen Sie Ihren Steuerberater danach!

Je nach Unternehmensform bieten Ihr Steuerberater und DATEV Ihnen im Rechnungswesen die passende, PBV-konforme Lösung. Auch die Software für die Personalwirtschaft ist auf die spezifischen Anforderungen von sozialen Einrichtungen zugeschnitten. Wir unterstützen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater gerne bei Konzeption und Einführung.

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