Nachreichung digitaler Anlagen (Nachdigal)
Mit dem Programm Belegnachreichung können Sie Belege digital an das Finanzamt übermitteln. Unterstützt wird Nachdigal in den Steuerprogrammen, der Sonstigen Nachricht, dem elektronischen Einspruch, dem elektronischen Anpassungsantrag, den Fragebögen zur steuerlichen Erfassung und der Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO.
Übrigens: Die Anwendung ist auch über das neue MyDATEV Portal aufrufbar.