Nachreichung digitaler Anlagen (Nachdigal)

Ab sofort haben Sie in allen Bundesländern die Möglichkeit zur Nachreichung digitaler Anlagen an die Finanzverwaltung. Unterstützt wird Nachdigal in den Steuerprogrammen, der Sonstigen Nachricht, dem elektronischen Einspruch und dem elektronischen Anpassungsantrag.

Übrigens: Die Anwendung ist auch über das neue MyDATEV Portal aufrufbar.

Funktionsumfang

Mit dem Programm Belegnachreichung, das erstmals mit der Auslieferung der DATEV-Programme 14.0 (September 2020) zur Verfügung steht, können Sie Belege digital an das Finanzamt übermitteln. Die Belegnachreichung ist möglich für Belege zur Einkommensteuer (inkl. beschränkte Steuerpflicht), in der Gesonderten - und einheitlichen - Feststellung, in der Anlage EÜR, in Gewerbesteuer, in Körperschaftsteuer und in der Umsatzsteuererklärung. Die Belegnachreichung muss zu einer Steuern-Leistung erfolgen.

Hinweis: Das Programm Belegnachreichung können Sie entweder über das Steuerprogramm oder über den DATEV Arbeitsplatz aufrufen.

In der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung stehen Ihnen nach erfolgter Übermittlung der Belegnachreichung folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Übermittelte Belegnachreichungen einsehen
  • Anzeige Zeitpunkt des Eingangs bei der Finanzverwaltung sowie Elster-Transfer-ID

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