Sonstige Nachricht ans Finanzamt

Das Programm „Sonstige Nachricht ans Finanzamt“ ermöglicht Ihnen die Übermittlung einer elektronischen Nachricht an das Finanzamt. Mit dieser Nachricht besteht auch die Möglichkeit, Dateianhänge zu senden. Ab sofort können Sie Belege in allen Bundesländern digital an das Finanzamt übermitteln.

Übrigens: Die Anwendung ist auch über das neue MyDATEV Portal aufrufbar.

Funktionsumfang

Seit 16.11.2023 können Sie das Programm Sonstige Nachricht ans Finanzamt auch über die Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung aufrufen und dort eine elektronische Nachricht erfassen und an das Finanzamt übermitteln. Mit dieser Nachricht können Sie auch Dateianhänge senden.

Hinweis: Der Aufruf über das Steuerprogramm und über den DATEV Arbeitsplatz ist weiterhin möglich. Über den DATEV Arbeitsplatz erfolgt der Aufruf des Programms über die Übersicht „Weitere Übermittlungen“.

In der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Sonstige Nachricht erfassen und übermitteln
  • Übermittelte Sonstige Nachrichten einsehen (nach erfolgter Übermittlung)
  • Anzeige Zeitpunkt des Eingangs bei der Finanzverwaltung sowie Elster-Transfer-ID (nach erfolgter Übermittlung)

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!