Digitaler Verwaltungsakt (DIVA)
Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einkommensteuer-Erstbescheide, Einkommensteuer-Folgebescheide und Bescheide für die beschränkte Steuerpflicht elektronisch bekannt zu geben.
Elektronisches Lohnsteuerermäßigungsverfahren
Die Anträge zum elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahren stehen Ihnen seit 01.12.2024 nicht mehr zur Verfügung.
Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
Die Cloud-Anwendung „Fragebögen zur steuerlichen Erfassung“ ermöglicht Ihnen, Fragebögen zur steuerlichen Erfassung in elektronischer Form zu bearbeiten und an das Finanzamt zu übermitteln.
Nachreichung digitaler Anlagen (Nachdigal)
Mit dem Programm Belegnachreichung können Sie Belege digital an das Finanzamt übermitteln. Unterstützt wird Nachdigal in den Steuerprogrammen, der Sonstigen Nachricht, dem elektronischen Einspruch, dem elektronischen Anpassungsantrag, den Fragebögen zur steuerlichen Erfassung und der Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO.
Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO
Nutzen Sie die Möglichkeit für Ihren Mandanten ausländische Betriebsstätten oder Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften elektronisch dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Sonstige Nachricht ans Finanzamt
Das Programm „Sonstige Nachricht ans Finanzamt“ ermöglicht Ihnen die Übermittlung einer elektronischen Nachricht an das Finanzamt. Mit dieser Nachricht besteht auch die Möglichkeit, Dateianhänge zu senden.
Steuererleichterungen aufgrund Corona
Die Anwendung "Steuererleichterungen aufgrund Corona" steht Ihnen seit 15.07.2021 nicht mehr zur Verfügung, da die Finanzverwaltung die elektronische Übermittlung der Anträge nicht mehr unterstützt.