Abschlussdaten an Finanzverwaltung und Bank übermitteln
Wenn der Qualitätsjahresabschluss fertig ist, können Sie die Daten berechtigten Dritten entsprechend der rechtlichen Vorgaben elektronisch zur Verfügung stellen. Kanzlei-Rechnungswesen unterstützt Sie mit den Assistenten für die Übermittlung der E-Bilanz, für die Offenlegung an den Bundesanzeiger sowie für die Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen an Kreditinstitute mit dem Digitalen Finanzbericht. Durch automatische Überleitung der Konten auf die Taxonomien sparen Sie sich manuelle und zeitintensive Kontenzuordnungen.
IT-Service- und Sicherheitspauschale
Mit der IT-Service- und Sicherheitspauschale von DATEV profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen bei der Datenübermittlung und Datenarchivierung – und erfüllen dabei alle gesetzlichen Normen und Vorschriften.
Nach der Finanzbuchführung ist vor der Analyse
Der DATEV Datenservice Export Rechnungswesen setzt dort an, wo die Finanzbuchführung endet, und führt die Datennutzung konsequent weiter. Die verarbeiteten und qualitätsgesicherten Daten werden automatisiert für nachgelagerte Systeme bereitgestellt – etwa für Controlling, Reporting oder Analysen. Die Daten gelangen ohne Medienbrüche in Drittsysteme und stehen direkt zur Weiterverarbeitung bereit.
Steuerkanzleien profitieren von effizienteren Prozessen im nachgelagerten Bereich, da manuelle Exporte entfallen.
Mandanten erhalten auf Wunsch einen strukturierten Zugriff auf ihre Finanzdaten und können diese in eigene Systeme wie Dashboards oder Planungstools integrieren.
Der zentrale Vorteil: Eine durchgängige Datenbasis, die es ermöglicht, Informationen aus dem Rechnungswesen nahtlos in weiterführende Prozesse und Systeme zu integrieren und dort gezielt zu nutzen.