-

Abschlussdaten an Finanzverwaltung und Bank übermitteln

Wenn der Qualitätsjahresabschluss fertig ist, können Sie die Daten berechtigten Dritten entsprechend der rechtlichen Vorgaben elektronisch zur Verfügung stellen. Kanzlei-Rechnungswesen unterstützt Sie mit den Assistenten für die Übermittlung der E-Bilanz, für die Offenlegung an den Bundesanzeiger sowie für die Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen an Kreditinstitute mit dem Digitalen Finanzbericht. Durch automatische Überleitung der Konten auf die Taxonomien sparen Sie sich manuelle und zeitintensive Kontenzuordnungen.

-

IT-Service- und Sicherheitspauschale

Mit der IT-Service- und Sicherheitspauschale von DATEV profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen bei der Datenübermittlung und Datenarchivierung – und erfüllen dabei alle gesetzlichen Normen und Vorschriften.