Elektronische Freigabe durch den Mandanten
Mit dem Freigabeprozess in „MyDATEV Kanzlei” können Steuererklärungen, EÜR oder E-Bilanzen direkt aus den Fachanwendungen zur Freigabe an Mandantinnen und Mandanten gesendet werden. Diese erhalten über MyDATEV und/oder per E-Mail eine Benachrichtigung, die bereitgestellten Unterlagen zu prüfen und freizugeben. Erinnerungsfunktionen helfen dabei, offene Aufgaben nachzuvollziehen. Es ist möglich, mehrere Freizeichner (z. B. Ehegatten oder Gesellschafter) einzubinden und zusätzliche Dokumente anzuhängen. Nach erfolgter Freigabe erhält der Kanzleimitarbeiter automatisch eine Benachrichtigung.
Elektronische Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung
Nach der Freigabe der Steuererklärung durch die Mandantin oder den Mandanten können die Daten sicher über die DATEV-Cloud an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Mit einem Klick aus dem DATEV Arbeitsplatz erfolgt die automatische Authentifizierung und eine Übersicht bietet aktuelle Informationen zur elektronischen Übermittlung. Zudem profitieren Sie von der automatisierten Verfügbarkeit tagesaktueller ELSTER-Informationen.
Wurden bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung Belege für die Finanzverwaltung über RABE freigegeben, erhält die Finanzverwaltung bei der Übermittlung der Einkommensteuererklärung eine Information, dass Belege zum Abruf bereitstehen. Der Zugriff auf die referenzierten Belege (RABE) erfolgt ohne zusätzliches Handeln der Kanzlei.
DATEV Hilfe-Center
ELSTER: Eingang der elektronischen übermittelten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung prüfen
In Pauschale enthalten
Die Leistung "Elektronischen Übermittlung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung" ist Bestandteil der Pauschale DATEV E-Steuern und wird nicht gesondert berechnet.