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Belegnachreichung

Werden von der Finanzverwaltung Belege zur Steuererklärung angefordert, können diese digital übermittelt werden. Es besteht bundesweit die Möglichkeit, digitale Belege an die Finanzverwaltung nachzureichen. Die Nachreichung wird in den Steuerprogrammen, der Sonstigen Nachricht, dem elektronischen Einspruch und dem elektronischen Anpassungsantrag unterstützt.

 

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Belege in digitaler Form an das Finanzamt übermitteln
  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten
  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

DATEV Hilfe-Center:

Belegnachreichung (Überblick)

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Elektronische Bekanntgabe des digitalen Bescheids (Digitaler Verwaltungsakt)

Nutzen Sie die Möglichkeit der Bekanntgabe des digitalen Bescheids. Der rechtsverbindliche Bescheid des Finanzamts wird Ihnen elektronisch bereitgestellt und ersetzt den Papierbescheid. Den Antrag für die elektronische Bekanntgabe des Bescheids stellen Sie über die Vollmachtsdatenbank. Sobald die Festsetzung der Steuerberechnung durch die Finanzverwaltung erfolgt ist, werden Sie automatisch per E-Mail informiert, dass ein Bescheid zum elektronischen Abruf bereitsteht.

 

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Automatische E-Mail-Benachrichtigung, sobald ein Bescheid zur Abholung bereitsteht
  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
  • Ablage der Dokumente zugriffssicher im Dokumentenkorb oder der Online-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung
DATEV Hilfe-Center:
 
Fachbeitrag:
 
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Elektronische Rückübermittlung der Bescheiddaten von der Finanzverwaltung

Der elektronische Bescheidabgleich erleichtert und beschleunigt viele Abläufe: Durch die Rückübermittlung der Bescheiddaten werden die Erklärungswerte den vom Finanzamt festgesetzten Bescheidwerten gegenübergestellt und abgeglichen. Daraus resultierende Abweichungen sind auf einen Blick erkennbar. Diese werden über die Komponente "Post Fristen und Bescheide" angezeigt. Zusätzlich werden Erläuterungstexte und Informationen zu Vorläufigkeitsvermerken und Vorauszahlungen bereitgestellt.

 

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Qualitätssteigerung durch direktes Erkennen von Abweichungen der Bescheiddaten zu den Erklärungsdaten
  • Keine manuelle Erfassung der Bescheiddaten

DATEV Hilfe-Center:

Elektronische Bescheiddatenrückübertragung (ELSTER) einrichten und Grundwerte schlüsseln

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Elektronischer Einspruch

Sie haben die Möglichkeit direkt aus den DATEV-Programmen gegen entsprechende Bescheide Ihrer Mandanten Einspruch einzulegen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und setzten Sie konsequent auf durchgängige digitale Prozesse. Übermitteln Sie den Einspruch elektronisch. Je nach Arbeitsweise kann der Aufruf aus den Steuerprogrammen, aus "Post Fristen und Bescheide" oder dem "DATEV Arbeitsplatz" erfolgen. Beim Aufruf des elektronischen Einspruchs über die DATEV-Programme werden alle verfügbaren Daten wie beispielsweise Mandant, Verwaltungsakt, Veranlagungsjahr, Steuernummer und Finanzamtsnummer direkt aus den Anwendungen bzw. den Stammdaten des Mandanten vorbelegt. Sie können sofort mit der Begründung des Einspruchs beginnen.

 

Profitieren Sie von den Vorteilen

  • Aufruf des Einspruchs direkt aus den Programmen
  • Vorbelegung aller verfügbaren Daten
  • Sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
  • Empfangsbestätigung durch die Finanzverwaltung

DATEV Hilfe-Center:

Einen elektronischen Einspruch über das Steuerprogramm durchführen

Signet "Künstliche Intellilgenz", kennzeichnet das Thema Künstliche Intellilgenz bei DATEV

DATEV Einspruchsgenerator

 KI-Lösung aus der KI-Werkstatt: DATEV Einspruchsgenerator

Mithilfe von generativer KI erstellt der DATEV Einspruchsgenerator automatisch fundierte Einsprüche auf Basis des eingegebenen Sachverhalts.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Shopseite.

Bitte beachten Sie, der DATEV Einspruchsgenerator ist ein Zusatzangebot und nicht Bestandteil der Pauschale "DATEV E-Steuern".

 

Zum DATEV Shop:

In der Pauschale enthalten

Die Leistungen (außer der DATEV Einspruchsgenerator) sind Bestandteil der Pauschale DATEV E-Steuern und werden nicht gesondert berechnet.