Funktionsumfang
Sie können die Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO über DATEV Kommunikation Finanzverwaltung anlegen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Optional können dort auch digitale Dokumente der Übermittlung beigefügt werden.
In der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
- Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO erfassen und übermitteln
- Übermittelte Mitteilungen von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO einsehen (nach erfolgter Übermittlung)
- Anzeige Zeitpunkt des Eingangs bei der Finanzverwaltung sowie Elster-Transfer-ID (nach erfolgter Übermittlung)
DATEV Kommunikation Finanzverwaltung
Bevor Sie die Cloud-Anwendung starten, müssen Sie sich authentifizieren (über SmartCard / mIDentity-Stick oder SmartLogin) und das Recht Mitteilung Auslandssachverhalt anzeigen / einreichen einrichten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center.