Funktionsumfang
Sie können das Programm Belegnachreichung auch über die Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung aufrufen und dort Belege digital an das Finanzamt übermitteln. Die Belegnachreichung ist möglich für Belege zur Einkommensteuer (inkl. beschränkte Steuerpflicht), in der Gesonderten - und einheitlichen - Feststellung, in der Anlage EÜR, in Gewerbesteuer, in Körperschaftsteuer und in der Umsatzsteuererklärung. Die Belegnachreichung muss zu einer Steuern-Leistung erfolgen.
Hinweis: Der Aufruf über das Steuerprogramm und über den DATEV Arbeitsplatz ist weiterhin möglich. Über den DATEV Arbeitsplatz erfolgt der Aufruf des Programms über die Übersicht „Weitere Übermittlungen“.
In der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
- Belege erfassen und übermitteln
- Übermittelte Belegnachreichungen einsehen (nach erfolgter Übermittlung)
- Anzeige Zeitpunkt des Eingangs bei der Finanzverwaltung sowie Elster-Transfer-ID (nach erfolgter Übermittlung)
DATEV Kommunikation Finanzverwaltung
Bevor Sie die Cloud-Anwendung starten können, müssen Sie sich authentifizieren (über SmartCard / mIDentity-Stick oder SmartLogin) und die Rechte für die Belegnachreichung einrichten.
Übrigens: Die Anwendung ist auch im Anwendungsmenü von MyDATEV enthalten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Vorgehensweise, zum Ablauf und zu den teilnehmenden Bundesländern finden Sie im DATEV Hilfe-Center.