Funktionsumfang
Mit der Cloud-Anwendung DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung können Sie Fragebögen zur steuerlichen Erfassung in elektronischer Form bearbeiten und direkt an die Finanzverwaltung übermitteln.
Hinweis: Sie können Fragebögen zur steuerlichen Erfassung auch aus DATEV Kommunikation Finanzverwaltung oder aus dem DATEV Arbeitsplatz über die Übersicht "Weitere Übermittlungen" aufrufen. Die im DATEV Arbeitsplatz vorhandenen Stammdaten der Mandanten werden automatisch übernommen.
Derzeit können folgende DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung übermittelt werden:
- Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
- Gründung einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
- Gründung eines Vereins
Hier in der Online-Anwendung DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
- Öffnen und Bearbeiten von noch nicht übermittelten Fragebögen
- Übermitteln von noch nicht übermittelten Fragebögen
- Löschen von noch nicht übermittelten Fragebögen
- Anzeige der Daten in einem PDF vor und nach der Übermittlung
- Hinweise auf Validierungsfehler seitens der Finanzverwaltung
- Übersicht aller übermittelter Fragebögen inkl. Anzeige Zeitpunkt des Eingangs bei der Finanzverwaltung sowie Elster-Transfer-ID zum Nachweis
Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
Bevor Sie die Cloud-Anwendung starten können, müssen Sie sich authentifizieren (über SmartCard / mIDentity-Stick oder SmartLogin) und die Rechte für die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung in der Rechteverwaltung online einrichten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Anlage des Fragebogens über den DATEV-Arbeitsplatz und zur Rechtefreigabe in der Rechteverwaltung online finden Sie im DATEV Hilfe-Center.