Digitaler Verwaltungsakt (DIVA)
Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einkommensteuer-Erstbescheide, Einkommensteuer-Folgebescheide und Bescheide für die beschränkte Steuerpflicht elektronisch bekannt zu geben.
Übrigens: Die Anwendung ist auch über das neue MyDATEV Portal aufrufbar.