DATEV bietet Lösungen für ...
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Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einkommensteuer-Erstbescheide, Einkommensteuer-Folgebescheide und Bescheide für die beschränkte Steuerpflicht elektronisch bekannt zu geben.
Wegen einer Verfahrensumstellung bei der Finanzverwaltung änderte sich nach Installation der Programmversionen zum Jahreswechsel 2022/2023 der Prozess. Der Antrag für die elektronische Bescheidbekanntgabe kann nicht mehr über die Steuererklärung gestellt werden.
In der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung steht Ihnen nach Beantragung der elektronischen Bescheidbekanntgabe folgende Funktion zur Verfügung:
Übrigens: Die Anwendung ist auch über das neue MyDATEV Portal aufrufbar.
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