E-Bilanz-Assistent

DATEV macht es Ihnen leichter bei der Übermittlung der E-Bilanz für Ihre Mandanten: Für die Datenbereitstellung steht Ihnen der E-Bilanz-Assistent zur Verfügung, mit dem Sie die komplexen Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllen können.

Die Datenübermittlung erfolgt direkt aus dem in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen integrierten Assistenten über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung.

Jahresabschlüsse elektronisch übermitteln einfach gemacht

Starten Sie den E-Bilanz-Assistenten in Kanzlei-Rechnungswesen über Jahresabschluss | Abschließende Tätigkeiten | Abschlussdaten an Finanzamt senden.

Einfach übermitteln mit dem E-Bilanz-Assistenten:

  • 1. So schaffen Sie die Grundlagen
  • 2. Legen Sie Informationen und Umfang fest
  • 3. Prüfen und Ergänzen
  • 4. E-Bilanz einfach übermitteln

1. So schaffen Sie die Grundlagen

Legen Sie fest, ob Sie eine Steuerbilanz oder eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übermitteln wollen. Prüfen Sie die hinterlegte Taxonomieart, ggf. sind Branchentaxonomien zu berücksichtigen. Bei Bedarf importieren Sie Daten aus anderen Buchhaltungssystemen. Ihre Vorteile:

  • Für alle Mandanten lassen sich die Jahresabschlüsse elektronisch übermitteln.
  • Für alle Branchen und Gesellschaftsformen stehen die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomien zur Verfügung.
  • Je nach Buchungsverhalten bilden die Daten von Steuer- oder Handelsbilanz die Basis für die E-Bilanz
  • Reduzierter Zeitaufwand durch Import von bereits erstellten Jahresabschlüssen aus anderen Systemen

Für den Import in den E-Bilanz-Assistenten werden Formatvorlagen verwendet. Alle Informationen für eine korrekte Interpretation einer Datendatei sind darin enthalten und lassen sich wiederverwenden und anpassen.

2. Legen Sie Informationen und Umfang fest

Erfassen Sie die geforderten Stammdaten des Unternehmens und Informationen zum Jahresabschluss. Außerdem wählen Sie die zu übermittelnden Bestandteile der E-Bilanz aus, z. B. den Anhang. Ihre Vorteile:

  • Keine Doppelerfassung: Alle in Kanzlei-Rechnungswesen für den Mandanten hinterlegten zentralen Stammdaten und Jahresabschlussinformationen werden übernommen.
  • Automatische Vorbelegung der Pflichtbestandteile der E-Bilanz gemäß der Gesellschaftsform - Auswahl der freiwilligen Bestandteile der E-Bilanz möglich.

3. Prüfen und Ergänzen

Der Jahresabschluss wird Ihnen auf Basis der gewählten Taxonomie zur Prüfung aufbereitet. Ergänzen Sie die Überleitungsrechnung, wenn Sie eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung und die steuerliche Gewinnermittlung übermitteln. Ihre Vorteile:

  • Automatische Überleitung der Konten auf die E-Bilanz Taxonomie für eine Vielzahl von Szenarien, somit ist keine manuelle Kontenzuordnung erforderlich.
  • Die Werte für die E-Bilanz können direkt auf Kontenebene mit der Taxonomieposition abgeglichen und sofort im Assistenten einer anderen Position zugeordnet werden.
  • Unterstützung bei der Überleitungsrechnung durch Zugriff auf die handelsrechtlichen Kontenwerte.
  • Informationen zur steuerlichen Gewinnermittlung werden aus den Steuerprogrammen automatisch übernommen, das vermeidet Redundanzen und Mehrfacheingaben.
  • Plausibilitätsprüfungen stellen sicher, dass alle Anforderungen der Finanzverwaltung zu Aufbau, Umfang und Inhalten erfüllt sind.

4. E-Bilanz einfach übermitteln

Übermitteln Sie die E-Bilanz über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung. Ihre Vorteile:

  • Maximale Sicherheit bei Übermittlung hochsensibler Daten.
  • Nur formal korrekte E-Bilanzen werden übermittelt, da eine Plausibilitätsprüfung im Rechenzentrum erfolgt.
  • Nachweis der erfolgreichen Übermittlung mittels Auftragsnummer ("ELSTER-Transfer-ID")
  • Jederzeit in der Statusabfrage nachvollziehbar, ob und wann der elektronische Jahresabschluss übermittelt wurde.

Weitere aktuelle Servicedemos zur E-Bilanz finden Sie im Informationsdokument E-Bilanz und die DATEV-Programme: Überblick

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