Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Im BMF-Schreiben vom 28. September 2011 ist geregelt, dass für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2015 enden, Sonder- bzw. Ergänzungsbilanzen je Gesellschafter als eigener E-Bilanz-Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen. Damit enden die bislang geltenden Übergangsregelungen (Sonder- und Ergänzungsbilanzen als Freitext in der E-Bilanz-Gesamthand).

Soweit die e-Bilanz-relevanten Angaben für Sonder-/Ergänzungsbilanzen nicht aus der Buchführung ableitbar sind und dem o. g. BMF-Schreiben nicht Rechnung getragen wird, können Sie vorerst noch die Sonder-/Ergänzungsbilanzen als Freitext in der E-Bilanz der Personengesellschaft übertragen; das aktuelle Prüfmodul der Finanzverwaltung (ERiC) lässt das zu. Ab der Taxonomie 6.0 sind Sonder- und Ergänzungsbilanzen verpflichtend als eigene E-Bilanz-Datensätze zu übermitteln. Eine Übermittlung als Freitext in der E-Bilanz der Gesamthand lässt das Prüfmodul der Finanzverwaltung nicht mehr zu.

Abschlusserstellungsprozess für Personengesellschaften inkl. Sonder- und Ergänzungsbilanzen

DATEV bietet in Kanzlei-Rechnungswesen eine komfortable und prozessorientierte Lösung für Personengesellschaften inklusive Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter an.

Führen Sie die Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter als eigene Rechnungswesen-Bestände stehen Ihnen automatisierte Möglichkeiten mit vielen Vorteilen zur Verfügung.

Ihre Vorteile beim Prozess der Personengesellschaften für Sonder – und Ergänzungsbilanzen

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  • Sondervergütungen der Gesellschafter buchen
    Für die korrespondierenden Buchungen der Sonderbilanz der Gesellschafter können in der Gesamthand Sonderbilanzsachverhalte definiert und in der Lerndatei hinterlegt werden.
  • Sonderbilanz –korrespondierende Buchungen erzeugen
    Aus der Gesamthand heraus können für alle Gesellschafter die Buchungen in den Sonderbilanzen der Gesellschafter auf Knopfdruck gebucht werden.
  • Negative Inventare in der Ergänzungsbilanz
    In einem Ergänzungsbilanzbestand können negative Inventare erfasst werden.
  • Erweiterte Schnittstelle zur Gewerbesteuer
    Für die Berechnung und Buchung der Gewerbesteuer der Gesamthand werden die Werte aus der Gesamthand plus verknüpften Sonder-/Ergänzungsbilanzen an die Gewerbesteuer übergeben.
  • Schnittstelle zur Gesonderten und einheitlichen Feststellung
    Daten der Gesamthandsbilanz und der verknüpften Sonder- und Ergänzungsbilanzen werden in die GuE in die Vorerfassung übergeben.
  • Komfortable Übermittlung in der E-Bilanz
    Mit dem E-Bilanz-Assistenten können alle Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesamthand komfortabel geprüft, bearbeitet und übermittelt werden.

Wenn Sie die Sonder- und Ergänzungsbilanzen in Excel führen, bietet der E-Bilanz-Assistent taxonomiebasierte Excel-Vorlagen und eine komfortable Importmöglichkeit auch für Massenimporte.

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