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DATEV bietet Lösungen für ...
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Mit Einführung der Kassenmeldepflicht müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Dafür steht über die Plattform MeinFiskal die neue Lösung DATEV Kassenmeldung zur Verfügung.
Mit der DATEV Kassenmeldung können über die Plattform MeinFiskal Kassenmeldungen erstellt und sicher an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Sowohl Sie in Ihrer Kanzlei als auch Ihre Mandanten können die DATEV Kassenmeldung nutzen.
Die Lösung ermöglicht eine einfache Erfassung und direkte Übermittlung der Daten. So können die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Unterstützung bei der komfortablen Formularerfassung - auch bei Änderungen in der Betriebsstätte.
Rechtskonforme Übertragung an die Finanzverwaltung mit sicherer, langfristiger Speicherung aller Meldungen und Protokolle in der DATEV-Cloud.
Kassenmeldungen können flexibel von Ihnen in Ihrer Kanzlei oder von Ihren Mandanten bearbeitet werden. Sie können Ihre Mandanten zum Thema Kassenmeldung beraten oder die komplette Kassenmeldung für sie übernehmen.
Mit Einführung der Kassenmeldepflicht durch den Gesetzgeber müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden:
Ziel des Gesetzgebers: Durch die Kassenmeldepflicht soll geprüft werden, ob alle erfassten und abgerechneten Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in die Besteuerungsgrundlagen des Unternehmens einfließen.
Konkret bedeutet das:
Über die neue Lösung DATEV Kassenmeldung können Daten erfasst und direkt eine Kassenmeldung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
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