Für die Mehrheit etwas mehr Netto

Anhebung des Grundfreibetrags sorgt 2022 für Entlastung

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2022 bleibt für die meisten Beschäftigten etwas mehr vom Bruttogehalt übrig. Wie sich das in unterschiedlichen Gehalts-stufen und Steuerklassen auswirkt, hat DATEV berechnet. Quelle: DATEV eG

Nürnberg, 22. Dezember 2021: Mit dem Jahreswechsel treten wieder gesetzliche Änderungen in Kraft, die den Blick auf die Gehaltsabrechnung spannend machen. Auch diesmal führen sie in der Regel zu einem Plus auf dem Konto. Dafür sorgt fast ausschließlich die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Bei kinderlosen Arbeitnehmern wirkt dem jedoch eine Erhöhung des Zuschlags zum Pflegeversicherungs-Beitrag entgegen. Außerdem gibt es Anpassungen bei der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung.

Eine Übersicht, wie sich die Änderungen konkret für verschiedene Gehaltsstufen auswirken, hat die DATEV eG in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Mit der Software des IT-Dienstleisters werden jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von rund 13,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern in Deutschland erstellt.

Allgemein fällt die Entlastung deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Grund hierfür sind die stabilen Werte der Krankenkassen- und der Kinderfreibeträge. Unabhängig von der Steuerklasse profitieren Beschäftigte in mittleren und höheren Gehaltklassen am meisten. Bei ihnen macht sich die Anhebung des Grundfreibetrags am stärksten bemerkbar. In der Gruppe der Singles sind beispielsweise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 7.500 Euro oder darüber die größten Gewinner. Sie haben über das Jahr 304 Euro mehr zur Verfügung.

Insgesamt am stärksten profitiert 2022 die Gruppe der Alleinerziehenden. Der Grund dafür: Der erhöhte Freibetrag von 4.008 Euro, den sich Alleinerziehende seit 2020 in den elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen konnten, wird von 2022 an automatisch in der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Am meisten begünstigt sind Alleinerziehende mit einem Brutto-Einkommen von 7.500 Euro und mehr im Monat. Sie können sich über ein Plus von 1.323 Euro im Jahr freuen. Dieser Wert übersteigt die Entlastungen in den anderen Gruppen um mehr als das Dreifache. Ihnen gegenüber stehen kinderlose Verheiratete. Die Anhebung des Kinderlosenzuschlags zur Pflegeversicherung führt bei ihnen in den unteren Einkommensklassen bis zu einem Monatsgehalt von 2.000 Euro sogar dazu, dass die Abzüge – wenn auch sehr in geringem Maß – steigen.

Pressekontakt

DATEV eG

Benedikt Leder
Telefon +49 911 319-51221
benedikt.leder@datev.de
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