EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)
Die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) schafft europaweit einheitliche Regelungen für den Markt der Zahlungsdienstleister. In Deutschland wurde PSD2 unter der Bezeichnung ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) in nationales Recht umgesetzt und ist seit dem 13.01.2018 in Kraft.