DS-GVO-Leitfaden - Punkt 6

Wissen verbreitern: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter

Nicht nur der Datenschutzbeauftragte, sondern alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, sollten in diesem Bereich geschult sein.

Immer auf Draht bleiben

Nicht nur zu Beginn der Tätigkeit sollten Schulungen erfolgen, sondern darüber hinaus sind auch Auffrischungen nötig, da sich das Datenschutzrecht immer weiterentwickelt – gerade wenn aufgrund der DS-GVO eine teils neue Rechtslage eintritt. Auch wenn sich in Kanzlei oder Unternehmen grundlegende Änderungen im Umgang mit der Datenerhebung oder -verarbeitung ergeben, können Schulungen nötig sein.

Weitere Vertiefung

Vielen Dank, dass Sie sich den Leitfaden zur DS-GVO angesehen haben.

Die DS-GVO zählt zu den tiefgreifenden gesetzlichen Veränderungen auf europäischem Niveau. Dies bringt für jedes Unternehmen einigen Aufwand mit sich, bietet aber auch die Chance, sich einem wichtigen Thema intensiver als während des normalen Arbeitsalltags zu widmen. DATEV unterstützt Sie dabei.

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