DS-GVO-Leitfaden - Punkt 5
Blick über den Tellerrand: Überprüfen Sie Ihre Auftragsverarbeitungen
Jeder, der Daten im Auftrag und auf Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet, ist Auftragsverarbeiter. Grundlegend dafür, dass die Auftragsverarbeitung erlaubt ist, ist neben der Verpflichtung der Mitarbeiter zur Vertraulichkeit oder der sorgfältigen Auswahl des Dienstleisters auch ein gültiger, rechtskonformer Vertrag zur Auftragsverarbeitung.