DS-GVO-Leitfaden - Punkt 2

Der Berater: Klären Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen

Unternehmen, in denen regelmäßig mindestens zehn Mitarbeiter automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten (DSB). Eine der meistdiskutierten Fragen rund um die DS-GVO ist derzeit die nach der Notwendigkeit eines DSB, wenn weniger als zehn Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten.

Gesetzesauslegung noch nicht klar

Dies ist zum einen der Fall, wenn zur Kerntätigkeit des Unternehmens die umfangreiche Verarbeitung besonders schützenswerter Daten gehört oder wenn besonders risikoreiche Prozesse eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig machen. In vielen Fällen ist jedoch noch nicht klar, wie das Gesetz in diesem Punkt auszulegen ist, so dass zunächst kein Grund zur Panik besteht. Mehr zum Thema DSB finden Sie im DATEV-Blog .

Wenn Sie einen DSB benötigen, muss dieser einige Vorgaben erfüllen. Er muss neben der notwendigen Fachkunde auch in der Lage sein, seine Aufgaben zu erfüllen. Letzteres schließt auch mit ein, dass das Unternehmen entsprechende Ressourcen bereitstellen muss, damit der DSB seiner Aufgabe nachkommen kann. Außerdem dürfen keine Interessenkonflikte bestehen. Der Datenschutzbeauftragte kann intern wie extern bestellt werden.

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