Die Genossenschaft sieht das deutsche Corporate-Governance-System für Genossenschaften im "Corporate Governance Kodex für Genossenschaften" des DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. – Stand: 20.11.2015 (nachfolgend "DGRV-Kodex") sowohl transparent als auch nachvollziehbar abgebildet und unterstützt daher in ständiger Praxis die Empfehlungen und Anregungen, wie sie darin enthalten sind.
Abweichungen von Empfehlungen des DGRV-Kodex werden den Maßgaben des DGRV-Kodex entsprechend offengelegt.
Die Genossenschaft weicht in folgendem Punkt von den Empfehlungen des DGRV-Kodex ab:
- Die Satzung enthält keine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder, aber die eingeschränkte Wiederwahlmöglichkeit für Mitglieder der Anteilseignerseite.
Hinsichtlich einer Anregung, bei der ein legitimes Informationsinteresse der Mitglieder besteht, informiert die Genossenschaft über folgende Abweichung:
- Der Vorstand und der Aufsichtsrat wollen sich nicht davon leiten lassen, dass eine ordentliche Vertreterversammlung nach 4 bis 6 Stunden beendet sein sollte. Die Vertreterversammlung soll genügend Zeit für die Abhandlung aller anstehenden Themen haben.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Vertreter jährlich im Rahmen der Vertreterversammlung über Höhe, Zusammensetzung und Entwicklung der Gesamtvergütung des Vorstands informiert werden, obwohl dies weder das Gesetz noch der DGRV-Kodex verlangen.