Mit DATEV in der Cloud gestalten Sie Ihre Prozesse im Geschäftsfeld Steuern effizient, transparent und zukunftssicher.


Effiziente Steuerdeklaration
Automatisierte Abläufe, integrierte Prozesse und intelligente Unterstützung reduzieren manuellen Aufwand. So erledigen Sie Steuerdeklarationen über alle Steuerarten hinweg schneller und mit mehr Sicherheit.

Nahtlose Zusammenarbeit mit Mandanten
Kanzlei und Mandant arbeiten eng verzahnt zusammen – mit digitalen Freigaben, transparenter Kommunikation und jederzeit aktuellem Datenzugriff. Abstimmungen erfolgen effizient und ohne Medienbrüche.

Durchgängig digital – von der Erklärung bis zum Bescheid
Von der Erstellung der Steuererklärung bis zur Übermittlung und Bescheidprüfung läuft alles digital und integriert. Automatisierte Datenübernahmen, moderne Erfassungswege und KI-gestützte Prozesse erleichtern die Arbeit spürbar.


Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Weniger manueller Aufwand durch Automatisierung
  • Höhere Qualität und Sicherheit im Prozess
  • Transparente Zusammenarbeit mit Mandanten
  • Durchgängige digitale Prozesse ohne Medienbrüche

Was Sie bereits heute tun sollten

DATEV Meine Steuern

Mit DATEV Meine Steuern gestalten Sie die Einkommensteuerdeklaration durchgängig digital – vom Beleg-Upload bis zur Bereitstellung für das Finanzamt.

Ihre Mandantinnen und Mandanten laden Belege jederzeit und ortsunabhängig hoch, was den Datenaustausch beschleunigt und Ihre Kanzlei spürbar entlastet. Die integrierte OCR-Erkennung liest Belege automatisch aus, hebt relevante Informationen hervor und erstellt Vorschläge für steuerliche Sachverhalte – ein wichtiger Schritt in Richtung Automatisierung.

RABE-Markierungen lassen sich direkt in der Erklärung setzen, sodass das Finanzamt das passende Belegmaterial sofort digital erhält – ganz ohne Nachreichung. In DATEV Meine Steuern behalten Ihre Mandanten zudem jederzeit den Überblick über hochgeladene Belege, Auswertungen und ergänzende Informationen.

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EÜR Steuern

Mit der Cloud Anwendung EÜR Steuern können Sie folgende Anlagen erstellen und elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln: 

  • die Anlage EÜR sowie die zugehörigen Anlagen AVEÜR und SZ und
    ggf. LuF
  • die Anlagen SE und AVSE bei Personengesellschaften

„EÜR Steuern“ kann bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften für alle Gewinneinkunftsarten sowie für Vereine und Stiftungen genutzt werden - größtenteils bereits ab dem Besteuerungszeitraum 2020.

Ab dem Besteuerungszeitraum 2026 ist die Bearbeitung der Anlagen EÜR, AVEÜR, SZ, SE, AVSE und ER über „EÜR Steuern“ verpflichtend, da diese Formulare nicht mehr in den On-Premises-Programmen enthalten sein
werden. 

  • Datenübernahme mit einem Klick: Die Datenübernahme für die Anlage EÜR aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen sowie für die Anlage AVEÜR aus DATEV Anlagenbuchführung erfolgt jetzt mit nur einem Klick statt bisher zwei getrennten Übernahmen.
  • Übernahme der Werte für die Anlagen SE und AVSE: Bei Personengesellschaften können zudem die Werte für die Anlagen SE und AVSE direkt übernommen werden, die zuvor manuell ermittelt und erfasst werden mussten.
  • Übergabe von Kontensalden und Einzelinventaren: Im Rahmen der Datenübernahme werden nicht nur Summen, sondern auch einzelne Kontensalden in die Anlage EÜR/SE sowie Einzelinventare in die Anlage AVEÜR/AVSE übergeben.
  • Übermittlung von Einzelwerten möglich: Bei der elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung über ELSTER besteht außerdem die Wahl, ob Einzelwerte oder lediglich Summenwerte übermittelt werden sollen, wodurch Nachforderungen vermieden werden können.
  • Erstellung Anlage EÜR für Vereine möglich: Darüber hinaus ist die Erstellung der Anlage EÜR nun auch für Vereine möglich, ohne das bisher erforderliche Zusatztool „Ergänzende Steuerformulare“.

 

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